Verkehrs- und Versicherungsrecht

Sie hatten einen Unfall oder Verkehrsunfall? Polizei, Gericht oder Führerscheinbehörde haben sich bei Ihnen gemeldet? Ärger nach Kauf, Verkauf oder Reparatur? Streit mit dem eigenen Versicherer?

Wir sind für Sie tätig:

  • Unfallschadenregulierung: Verfolgung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Unfällen im In- und Ausland
  • Schwerstschäden, Personenschadenmanagement
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren (auch: Fahrverbot)
  • Führerscheinmaßnahmen (auch: vorläufige und endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis) im Straf- und Verwaltungsverfahren
  • Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer (in der Vollkaskoversicherung z.B. bei Entwendung des Fahrzeuges, Unfall nach Rotlichtverstoß)
  • Stress mit Käufer, Verkäufer oder Werkstatt

Wir führen für Sie die Korrespondenz mit Versicherern (auch: Rechtschutzversicherern), Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden und nehmen Einblick in die Akten.

Rechtsanwalt Martin Hülsebusch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachanwälte weisen in ihrem Spezialgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nach. Darüber hinaus nehmen sie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Was bringe ich mit?

Gutachten, Lichtbilder und alles, was Sie von Polizei, Behörden und Versicherern bekommen haben.


Wichtig für die Unfallschadenregulierung: Wenn und soweit Ihr Unfallgegner und seine Versicherung für den Unfall aufkommen müssen, müssen sie am Ende auch unsere Rechnung und die sonstigen Kosten erstattten. Informieren Sie sich bei uns!

Mehr zum Thema und aktuelle Nachrichten finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht www.verkehrsanwälte.de und auf der Website des ADAC e.V. www.adac.de.