Familienrecht

Trennung, Scheidung, was nun? Entschließen sich Eheleute zur Trennung, tut dies nicht nur weh, eine Scheidung gefährdet häufig auch die wirtschaftliche Existenz. In diesem Moment gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können: Versorgungsausgleich, Güterstand, Vorsorgeunterhalt, Zugewinnausgleich.

Wann benötigt man anwaltliche Hilfe?

So früh wie möglich. Die Rechtslage sollte bereits geklärt werden, bevor man sich trennt. Haben sich Eheleute zur Trennung und Scheidung entschlossen, sollten sie so schnell wie möglich Kontakt zum Anwalt aufnehmen, dies spart Zeit, Geld und Ärger.

An wen soll man sich wenden?

An den Fachanwalt für Familienrecht. Der Fachanwalt für Familienrecht verfügt über spezielle Kenntnisse, um sämtliche Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung lösen zu können.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis, diese Bezeichnung zu führen, sind umfassende fachjuristische Zusatzausbildung, der Nachweis, in den vergangenen Jahren eine große Anzahl familienrechtlicher Mandate bearbeitet zu haben und die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen juristischen Fortbildungsveranstaltungen. Rechtsanwalt Michael Werler ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht.

Welche Unterlagen benötigt der Fachanwalt für Familienrecht?

Um beraten zu können, muss sich der Anwalt ein Bild von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute machen. Hierzu sollten folgende Unterlagen bereits zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden: 

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate beider Eheleute
  • Nachweise über die Höhe der Kreditverbindlichkeiten
  • Nachweise über die Höhe sonstiger Belastungen (Lebens-, Kranken-, Haftpflichtversicherungen etc.)