Hilfe für Geschädigte

Geschädigtenvertretung und Verletztenbeistand

Gern sind wir auch für Sie da, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden und einen Anwalt benötigen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (ggf. auch im Rahmen des Adhäsionsverfahrens, d.h. dass über Ihren Schmerzensgeldanspruch bereits im Strafprozess entschieden wird und ein weiterer Zivilprozess entbehrlich ist) 
  • der Nebenklage (Ausübung von Verfahrensrechten, die Ihnen als Nebenkläger zustehen) 
  • Beratung über mögliche weitere Ansprüche (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) 
  • Wahrung ihrer Rechte als Zeuge (Zeugenbeistand)

Was bringe ich mit?

Zeugenvorladung, ärztliche Berichte, Unfallfotos und Fotos von Verletzungen und der Örtlichkeit, sämtliche Ihnen in dieser Angelegenheit vorliegende Korrespondenz.