Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Von keinem Rechtsgebiet sind so viele von uns betroffen. Fast jeder ist irgendwann einmal Mieter oder Vermieter von Wohn- oder Geschäftsräumen (etwa: Arztpraxen, Laden- und Lagerräumen) oder hat eine Eigentumswohnung. Guter Rat ist schnell von Nöten, Konfliktstoff ist beispielhaft:

  • Mietvertrag (Anbahnung und Abschluss: Wir erstellen und überprüfen gern Vertragsentwürfe)
  • Verspätete Mietzahlung (s.a. "Inkasso")
  • Mängel und Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Betriebskostenabrechnung 
  • Untermiete
  • Aufhebungsvertrag, (fristlose) Kündigung und Räumungsklage 
  • Abwicklung des Mietverhältnisses (etwa: verspätete Räumung, Schönheitsreparaturen, Rückgabe von Mietsicherheiten, z.B. Abrechnung über Barkaution)
  • Schadensersatz (etwa: wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, Beschädigung des Mietobjekts)
  • Streitigkeiten in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Bitte sprechen Sie uns an. Bringen Sie bitte zum Besprechungstermin alle Post und sonstigen Unterlagen mit, die Sie besitzen (insb., falls vorhanden: Vertragsentwürfe und Verträge, Mietverträge; bei Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft: Notarverträge, Teilungserklärung, Grundbuchunterlagen). Immer nützlich: Fotos?

Rechtsanwalt Michael Werler ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Fachanwälte weisen in ihrem Spezialgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nach. Darüber hinaus nehmen sie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.