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Das gesetzliche Erbrecht wird nur selten dem "letzten Willen" gerecht. Ohne Testament können Sie viele Ziele oft nicht erreichen, z.B.:
Wir sind gern für Sie tätig. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin sämtliche Korrespondenz und schriftliche Unterlagen (auch: Testamente und Testamentsentwürfe) mit, die Sie besitzen.
Rechtsanwalt Martin Hülsebusch ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.