Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht wird nur selten dem "letzten Willen" gerecht. Ohne Testament können Sie viele Ziele oft nicht erreichen, z.B.: 

  • Sicherung der Altersversorgung des Partners und Erhaltung des Vermögens in einer Hand, namentlich bei Kindern aus früheren Beziehungen
  • Erhaltung des Vermögens in der Familie und Besserstellung besonders bedürftiger Angehöriger (z.B. bei Behinderung: "Behindertentestament"; beachte: Regress des Sozialhilfeträgers.
  • Besserstellung hoch verschuldeter Angehöriger und deren Familien
  • Zuwendung bestimmter Gegenstände an bestimmte Personen
  • Gesicherte Fortführung des Unternehmens ("Unternehmertestament")
  • Rigoroser Ausschluss bestimmter Angehöriger von der Erbfolge und vom Pflichtteilsrecht Testamentsvollstreckung
  • Möglichst geringe steuerliche Belastung der Angehörigen

Auch Hinterbliebene brauchen häufig Rat. Ob Erbe oder nicht, viele Fragen sind zu klären:

  • Wie stellt sich die Erbfolge dar?
  • Das Testament fällt für mich ungünstig aus. Kann ich das Testament anfechten?
  • Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen? (Achtung! Für die Erbausschlagung gelten besondere Fristen, die nicht versäumt werden dürfen.)
  • Ich erfahre nichts oder nur "halbe Wahrheiten". Wie bekomme ich Klarheit über den Nachlass? 
  • Der Verstorbene hat bereits zu Lebzeiten Vermögen weggegeben. Welche Ansprüche habe ich?
  • Kann ich den Pflichtteil verlangen?
  • Ich werde von Angehörigen und/oder Gläubigern des Verstorbenen in Anspruch genommen. Wie verhalte ich mich?

Wir sind gern für Sie tätig. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin sämtliche Korrespondenz und schriftliche Unterlagen (auch: Testamente und Testamentsentwürfe) mit, die Sie besitzen.

Rechtsanwalt Martin Hülsebusch ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.