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In den letzten Jahren hat sich das Baurecht zu einem der umfangreichsten Spezialgebiete des Zivilrechts entwickelt. Egal ob man als Bauunternehmer, Architekt oder als privater Bauherr an der Realisation eines Bauvorhabens beteiligt ist, anwaltlicher Rat ist inzwischen in jedem Stadium der Fertigstellung notwendig.
Baurecht ist das für die Bebauung von Grundstücken maßgebliche Recht. Man unterscheidet öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst sämtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Verhältnis zur öffentlichen Baubehörde regeln. Unter privatem Baurecht versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen den Bauherrn und den am Bau Beteiligten.
Typische Fragen des privaten Baurechts sind Fragen der Gewährleistung, der Beseitigung von Baumängeln, der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von Vertragsstrafen und der Streit um Bausicherheiten.
Wir beraten bei allen Fragen von Anfang an. Wir prüfen Vertragsentwürfe, setzen Ansprüche wie Abschlagszahlungen oder Mängelbeseitigung während der Ausführungsphase durch, überprüfen Schlussrechnungen auf Übereinstimmungen mit dem Bauvertrag, sind bei der Abnahme beratend tätig, machen Gewährleistungsansprüche geltend und setzen Werklohnforderungen durch. Anwaltliche Beratung sollte bei einem Bauvertrag von Anfang an in Anspruch genommen werden und kann im Nachhinein erhebliche Kosten sparen helfen. Darum sollten bei jeder Baufinanzierung die Kosten für eine anwaltliche Beratung immer berücksichtigt werden.
Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Verhandlungsprotokoll, Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarieller Grundstückkaufvertrag.