Arbeitsrecht

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wir sind für Sie da:

Kündigung?

Ihr Arbeitgeber hat gekündigt? Sie sind Arbeitgeber und wollen eine Kündigung aussprechen? Lassen Sie sich von uns beraten. Sie bekommen schnell einen Termin. Besonders wichtig für Arbeitnehmer: Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb bestimmter Fristen erhoben werden, die nicht versäumt werden dürfen. Ist die Frist überschritten, ist die Kündigung wirksam, auch wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war.

Abmahnung?

Abmahnungen sind nicht immer in Ordnung, sollen aber häufig eine Kündigung vorbereiten. Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam werden wir entscheiden, was unternommen werden muss, um Ihre Interessen zu wahren.

Arbeitsvertrag? Aufhebungsvertrag?

Bitte melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben. Wir sagen Ihnen, was "zwischen den Zeilen" steht und helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen sachgerecht in Wort und Schrift umzusetzen, damit es nicht zu Schäden kommt.

Anderer Arbeitsplatz? Andere Arbeit? Weniger Geld?

Veränderungen bedeuten nicht selten weniger Lohn oder Gehalt, Verlust von Vergünstigungen oder schlechtere Arbeitsbedingungen. Sprechen Sie uns an. Wichtig für Arbeitnehmer: Die Sache eilt! Eine Klage kann meist nur innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden, die Sie nicht verstreichen lassen dürfen.

Gar kein Geld?

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht mehr? Bitte informieren Sie sich! 

Rechtsanwalt Martin Hülsebusch ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fachanwälte weisen in ihrem Spezialgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nach. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Was bringe ich mit?

Arbeitsvertrag (falls vorhanden) mit allen Zusatzvereinbarungen, die letzten drei Entgeltabrechnungen und sämtliche Korrespondenz, die Sie bereits in der Angelegenheit haben (z.B. Kündigungsschreiben).